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Finanzierung eines PflegeplatzesEinen wichtigen Aspekt stellt selbstverständlich auch die Finanzierung eines Pfle- geheimplatzes dar, worüber Sie an dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung erhalten sollen. Mit Einführung der Pflegeversicherung haben Versicherte in Abhängigkeit von der Einstufung in eine Pflegestufe Anspruch auf Pflegegeld von ihrer Pflegekasse.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach Antragstellung, wobei dieser von der Pflegekasse beauftragt wird. Je nach Ein- stufung erhält die versicherte Person folgende Zuschüsse in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Stand 01.07.2008):
Sollte das monatliche Einkommen bzw. vorhandenes Vermögen zusammen mit dem Pflegegeld zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichend sein, besteht das Recht, bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung einen So- zialhilfeantrag zu stellen. Dieses gilt auch für den Fall, dass keine Pflegeeinstufung erfolgt ist und nach der sogenannten Pflegestufe G bzw. 0 abgerechnet werden muss. Hierüber geben Ihnen alle Sozialämter gerne genauere Auskünfte. Interessierte aus dem Bereich Celle haben die Möglichkeit, sich bei ihren zustän- digen Gemeinden bzw. bei den Sozialämtern der Stadt Celle und des Landkreises Celle zu erkundigen. | ![]() | ![]() |