Kreatives Ausleben

Kreatives Ausleben

Ergotherapie

Die Arbeit unserer Beschäftigungstherapeuten ist ein wichtiger Baustein unseres Gesamtkonzepts.

Das Spektrum erstreckt sich über die Strukturierung des Tagesablaufs und verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten als Einzel- oder Gruppenveranstaltung bis zur Förderung individueller Ressourcen und Alltagskompetenzen.

Das von uns für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung eingesetzte Personal steht den betroffenen Heimbewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung, nimmt ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste und vermittelt Sicherheit und Orientierung.

Die Betreuungs- und Aktivierungsangebote orientieren sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der betroffenen Heimbewohner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biografie.

Die entsprechenden Maßnahmen finden im Rahmen von Gruppenaktivitäten statt. Sofern es nach der persönlichen Situation, z.B. bei Bettlägerigkeit und der konkreten sozial-emotionalen Bedürfnislage der Heimbewohner erforderlich ist, wird auch eine Einzelbetreuung angeboten.

Zusätzliches Betreuungsangebot nach § 43b SGB XI für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf.

Die Vergütungszuschläge werden von den Pflegekassen getragen und bei privat Pflegeversicherten von dem privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erstattet.

Mit dem Paragraphen 43b SGB XI wird die Finanzierung zusätzlicher Betreuungskräfte sichergestellt. Dies ermöglicht den Einrichtungen, zusätzliche Betreuung und Aktivierung für die betroffenen Bewohner zu erbringen, ohne dass dies zu einer zusätzlichen Kostenbelastung führt.

Mit der Zahlung des vereinbarten Vergütungszuschlags von der Pflegekasse an die Pflegeeinrichtung hat der betroffene Pflegebedürftige dann Anspruch auf Erbringung der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gegenüber der Pflegeeinrichtung.

Unsere zusätzliche Betreuung und Aktivierung umfasst Maßnahmen und Tätigkeiten, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.

Von dieser Möglichkeit der Leistungsverbesserung für die betroffenen Heimbewohner haben wir Gebrauch gemacht und derzeit mit den Pflegekassen eine solche Vereinbarung über Vergütungszuschläge gemäß § 43b SGB XI geschlossen.

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