Finanzierung ihres Pflegeplatzes

Finanzierung Ihres Pflegeplatzes

Einen wichtigen Aspekt stellt selbstverständlich auch die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes dar, worüber Sie an dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung erhalten sollen. Mit Einführung der Pflegeversicherung haben Versicherte in Abhängigkeit von der Einstufung in einen Pflegegrade Anspruch auf Pflegegeld von ihrer Pflegekasse.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen nach Antragstellung, wobei dieser von der Pflegekasse beauftragt wird. Je nach Einstufung erhält die versicherte Person folgende Zuschüsse in einer vollstationären Pflegeeinrichtung:

Pflegegrad 1

125,00 €

Pflegegrad 3

1.262,00 €

Pflegegrad 2

770,00 €

Pflegegrad 5

2.005,00 €

Pflegegrad 4

1.775,00 €

Darüber hinaus wird von der jeweiligen Pflegekasse ein Leistungszuschlag zur Finanzierung des Pflegeplatzes gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Verweildauer in der Pflegeeinrichtung. Je länger eine Person in einer Pflegeeinrichtung lebt, desto höher der Leistungszuschlag. Sollte das monatliche Einkommen bzw. vorhandenes Vermögen zusammen mit dem Pflegegeld zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichend sein, besteht das Recht, bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung einen Sozialhilfeantrag zu stellen.

Interessierte aus dem Bereich Celle haben die Möglichkeit, sich bei ihren zuständigen Gemeinden bzw. bei den Sozialämtern der Stadt Celle und des Landkreises Celle zu erkundigen.

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